Wann Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigen
Ein Datenschutzbeauftragter ist unter anderem erforderlich, wenn:
- personenbezogenen Daten von über 20 Personen regelmäßig verarbeitet werden.
- sensible personenbezogene Daten verarbeitet werden (z. B. Gesundheitsdaten).
- Ebenfalls bei umfangreicher Überwachung, Tracking oder Datenschutzfolgeabschätzungspflicht.
Auch ohne die Pflicht eines Datenschutzbeauftragten müssen die Vorgaben der DSGVO eingehalten werden.
Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht ist es für viele Unternehmen sinnvoll, Datenschutz professionell zu organisieren, um Risiken zu minimieren.